Resident

Nach Art. 9 Ziffer. 1 a. des spanischen Einkommensteuergesetzes hat eine Person ihre Residencia habitual (gewöhnlichen Wohnsitz) in Spanien, wenn sie sich mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres (aňo natural) in Spanien aufhält. Unabhängig von der Zahl der Tage hat ein Steuerpflichtiger seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien, wenn sich dort der - mittelbar- oder unmittelbare - Schwerpunkt der unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit befindet oder der wirtschaftlichen Interessen liegt, Art. 9 Ziff. 1 b span. EStG. Durch das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen werden die Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit modifiziert. Wer in Spanien "resident" ist, ist verpflichtet sich entsprechend anzumelden. Dies erfolgt mittels des Formulars (modelo) 030 zu melden (Declaración censal de alta en el Censo de obligados tributarios, cambio de domicilio y/o de variación de datos personales).

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