Anwalt für deutsch-spanisches Immobilienrecht, Erbrecht und Steuerrecht
Herr José Martinez Salinas ist Abogado (spanischer Rechtsanwalt) und Europäischer Rechtsanwalt. Er wurde in Murcia (Spanien) geboren und lebt seit 10 Jahren in Deutschland. Von Beginn seiner Tätigkeit als Europäischer Rechtsanwalt hat er sich auf die deutsch-spanisches Recht, insbesondere deutsch-spanisches Erbrecht, spanisches Immobilienrecht und Steuerrecht spezialisiert. Er veröffentlicht regelmäßig zu diesen Themen im WF Praxis Report und in Fachzeitschriften (z.B. ZEV, NWB, IWB). Bei bedarf arbeitet er eng mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht der Kanzlei in Berlin und den Standorten des WF Verbunds in Spanien (Mallorca, Teneriffa, Murcia, Marbella) zusammen.
Sprachen
Spanisch, Deutsch, Englisch, Italienisch
Leistungen
Deutsch-spanisches Erbrecht
Herr Martinez Salinas ist Spezialist für deutsch-spanisches Erbrecht und berät in Zusammenarbeit mit den deutschen Fachanwälten für Erbrecht der Kanzlei umfassend im deutsch-spanischen Erbfall. Typische Fälle sind:
- Abwicklung von Erbschaften in Spanien (Erbschaftsannahme in Spanien, Erbteilung, Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer, Umschreibung des Grundbuchs in Spanien),
- Beratung zur legalen Verringerung und Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen,
- Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (z.B. Schenkung oder "Verkauf an den Erben"),
- Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen,
- Recherche nach Vermögen in Spanien (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregister-Recherchen),
- Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. deutscher Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht) in Spanien,
- Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
Spanisches Immobilienrecht
Herr José Martinez Salinas berät außerdem auch im spanischen Immobilienrecht, z.B.
- Beratung und Abwicklung Kauf einer Immobilie in Spanien,
- Beratung und Abwicklung des Immobilienverkaufs in Spanien (insbesondere Entwurf Kaufvertrag, Vorvertrag, Optionsvertrag, Wahrnehmung des Termins beim Notar für die Escritura),
- Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbssteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer),
- Beratung bei der Hypotheken-Finanzierung von Immobilien auf Teneriffa; Erstellung von Gutachten zum Wert von Immobilien in Spanien und
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder deutsche Gesellschaft (GmbH).
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 88712381
Fax +49 (0)30 920372321
berlin
(at) wf-inter.com
München | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Isartorplatz 5
D-80331 München
Tel. +49 (0)89-210 279 24
Fax +49 (0)89 943992050
muenchen
(at) wf-inter.com
Hamburg | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Bergstraße 26
D–20095 Hamburg
Tel. +49(0)4079769095
Fax +49 (0)40 950692154
hamburg
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Erbschaftssteuer in Spanien: Übersicht besondere Vergünstigungen nach dem Recht der Autonomen Gemeinschaften
- ZEV Länderbericht Spanien: Unzulässige Benachteiligung von außerhalb der EU/EWR ansässigen Personen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- Erbenhaftung im spanischen Erbrecht
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Spanische Erbschaftsteuer: Anwendbarkeit der besonderen Regeln der autonomen Gemeinschaften
- Gesetzliches Erbfolge auf den Balearen
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Eheliches Güterrecht in Valencia
- Anerkennung ausländischer Urkunden durch spanische Behörden im deutsch-spanischen Erbfall
- Patientenverfügung im Recht der Kanaren (Gran Canaria, La Palma, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura)
- Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
- Ehegüterstand nach spanischem Recht - Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsgemeinschaft
- Schenkungssteuer Madrid
- Erbschaftsteuer Madrid
- Spanische Schenkungssteuer
- Vermögenssteuer auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
- Grundsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Grunderwerbsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Patientenverfügung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Plusvalía auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Verjährung der spanischen Erbschaftsteuer
- Testament in Spanien - Form der Errichtung bei Anwendbarkeit spanischen Rechts
- ZEV Länderbericht Spanien: Verfassungsgericht beanstandet Plusvalía Municipal
- Zuständiges Gericht im internationalen Erbfall
- DWS Merkblatt: Immobilienbesitz in Spanien - Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Vererbung
- ZEV: Anmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
- Schenkungssteuer Katalonien
- Schenkungssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- IWB Aufsatz: Bewertung von spanischen Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Schenkungssteuer Valencia
- Anteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft im Nachlass
- Schenkungssteuer Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Erbschaftsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Spanien: Verfassungsverletzung durch Nichtgewährung der Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften
- ErbR - Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-spanischen Erbfall nach der EU-ErbVO
- IWB Aufsatz: Reform der spanischen Erbschaftsteuer Ende der Diskriminierung der Nicht-Residenten
- Aufsatz in Grundbesitz International: Testament für Deutsche mit Vermögen in Spanien - Was ist zu beachten?
- Rückforderung der spanischen Erbschaftsteuer als Folge des Urteils des EuGH
- Änderung des anwendbaren Erbrechts bei Spanien-Vermögen? Folgen der EuErbVO für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Ersitzung einer Immobilie in Spanien
- Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)
- Makler Beauftragung in Spanien und Maklervertrag
- Plusvalía - die gemeindliche Wertzuwachssteuer
- Eintragung des Ehegatten im Grundbuch in Spanien
- Erbschaftssteuer Valencia
- Erbschaftssteuer Katalonien
- Spanische Grunderwerbsteuer
- Spanische Grundsteuer
- Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer
- Ferienimmobilie in Spanien - Besteuerung der Eigennutzung
- Spanisches Steuerrecht - Überblick über die wichtigsten Steuern für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Doppelbesteuerungsabkommen Spanien: Die wichtigsten Regeln für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Europäisches Erbrecht: Was Deutsche mit Vermögen in Spanien beachten müssen
- Spanische Vermögenssteuer
- Konto in Spanien im Erbfall
- Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
- Vorsorgevollmacht in Spanien
- Ist eine spanische notarielle Erbschaftsannahme beim Tod eines Deutschen erforderlich und zweckmäßig?
- Generalvollmacht in Spanien
- Patientenverfügung in Spanien
- Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien
- Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
- Tätigwerden eines deutschen Testamentsvollstreckers in Spanien
- Spanisches Immobilienrecht: Steuern beim Kauf einer Immobilie in Spanien
- Spanisches Erbrecht - Einführung
Pflichtangaben
Herr Martinez Salinas ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Fax: +49 (0)30 920372321
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind
Berufsrechtliche Angaben
Herr Martinez Salinas ist Europäischer Rechtsanwalt und gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Glossar zum Erbrecht mit Links zu weiterführenden Infos