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Beschränkte Steuerpflicht (obligación real)

Wenn der Erwerber (z.B. Erbe) keinen Wohnsitz in Spanien hatte, unterfällt nur der Übergang des in Spanien belegenen Vermögens der spanischen Erbschaftsteuer. bzw. Schenkungssteuer Dies wird als obligación real (gegenständliche oder beschränkte Steuerpflicht) bezeichnet. 

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