Beratung in deutscher Sprache rund um die Immobilien auf Teneriffa
Die Kanzlei berät umfassend rund um das Thema "Immobilie auf Teneriffa". Dabei berücksichtigen wir immer die Gesamtsituation unserer Mandanten, d.h. alle Gesichtspunkte (Steuern, Erbrecht, Ehegüterrecht) im Heimatstaat und auf Teneriffa.
Nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses auf Teneriffa
Nach dem Tod werden wir umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Klärung des anwendbaren Rechts und gerichtlichen Zuständigkeit,
- gerichtliche Feststellung der Erben auf Teneriffa,
- Annahme der Erbschaft auf Teneriffa,
- Erbteilung und Zuweisung des Eigentums auf Teneriffa,
- Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer gegenüber den Behörden der Kanaren oder des Zentralfinanzamtes in Madrid,
- Erklärung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer,
- Umschreibung und Eintragung der Erben als Eigentümer im Eigentumsregister.
Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß auf Teneriffa
Manchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Prüfung, ob deutsches, gemein-spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
- Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte,
- Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtum),
- Klage auf deutschen Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht bzw. Herabsetzung,
- Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Spanien (z.B. Nachlassverzeichnis, Entlassung, Auskunft, Rechenschaft, Schadenersatz),
- Entlassung des Testamentsvollstreckers und
- Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).
Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Festsetzung der spanischen Erbschaftsteuer
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die steuerlichen Erledigungen im Zusammenhang mit einem deutsch-spanischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Klärung des zuständigen Finanzamtes (Madrid oder Kanaren),
- Steuerliche Bewertung der Nachlassgegenstände,
- Vorberechnung der anfallenden Steuer,
- Beratung zur Reduktion durch Ausschlagung,
- die Vorbereitung der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer (Selbstveranlagung oder Mitteilung der Grundlagen der Festsetzung),
- Vertretung im Wertfestsetzungsverfahren,
- die Beschaffung einer Steuernummer (NIE),
- Antrag auf Anrechnung deutscher Erbschaftsteuer auf die spanische Erbschaftsteuer,
- Einspruch gegen (Nach-) Festsetzung und Klage beim Finanzgericht sowie
- Antrag auf Erstattung zuviel bezahlter Erbschaftsteuer.
Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
- Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
- Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung
Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Wir beraten Sie gerne beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Spanien; unsere Leistungen umfassen:
- Beratung und Abwicklung rechtssicherer Kauf einer Immobilie auf Teneriffa (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder ausländisches Gesellschaft (z.B. GmbH, Anstalt),
- Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer),
- Rückabwicklung von Kaufverträgen über Immobilien in Spanien,
- Außergerichtilche und gerichtliche Durchsetzung des Beurkundungsanspruchs bei Erwerb mittels privatschriftlichen Kaufvertrag,
- Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien,
- Beratung beim Verkauf von Immobilien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen),
- Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens),
- Steuerliche Beratung beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen).
Spanisches Steuerrecht
Wir beraten Rund um die Spanien Immobilien im Steuerecht („Spanisches Steuerrecht“), insbesondere Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer. Unserer besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Erbschafts- und Schenkungsteuern.
Standardsituationen sind dabei
- Beratung bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer
- Gutachten
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Stundungsanträge
- Ratenzahlungsanträge
- Steuererklärung
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Verjährung der Erbschaftsteuer
- Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern
- Verteidigung gegen Säumnis- und Verspätungszuschläge
Deutsch-spanisches Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Garcia Dorta berät internationalen Familien bei allen Fragen des Familienrechts. Zu ihren Leistungen im Familienrecht gehört z.B.
- Gerichtliche und außergerichtliche Sorgerechtsstreitigkeiten,
- Unterhaltsstreitigkeiten,
- Scheidungen und Trennungen in Spanien,
- Eheverträge einschließlich Vereinbarungen über den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft)
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und registrierte Lebenspartnerschaften und
- Mediation in Familiensachen.
Seniorenrecht
Wir beraten in allen mit dem Älterwerden in Verbindung stehenden Fragen, z.B
- Patientenverfügungen (Entwurf, Durchsetzung gegenüber Ärzten),
- Vorsorgevollmachten (Entwurf, Abwehr von Missbrauch, Widerruf),
- Rechtsberatung bei der Strukturierung des Vermögens im Alter,
- Übergabeverträge (Schenkungen, Übergabe gegen Geldrente, etc.) und
- Betreuung (Abwehr oder Antragstellung).
Unsere Mandanten
Unsere Beratungsleistungen werden von Mandanten auf den ganzen Teneriffa in Anspruch genommen. Mandanten kommen aus allen Gemeinden von Teneriffa: Adeje, Granadilla de Abona, Puerto de la Cruz, Arafo Guía de Isora, San Cristóbal de La Laguna, San Juan de la Rambla, Arona, Icod de los Vinos, San Miguel de Abona, Buenavista del Norte, La Guancha, Santa Cruz de Tenerife, Candelaria, La Matanza de Acentejo, Santa Úrsula, El Rosario, La Orotava, Santiago del Teide, El Sauzal, La Victoria de Acentejo, Tacoronte, El Tanque, Los Realejos, Tegueste, Fasnia, Los Silos, Vilaflor, Garachico.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.
Natürlich können Sie uns auch anrufen. Ansprechpartner finden Sie unter Rechtsanwälte. Selbstverständlich werden Sie auch bei Anruf versuchen vorab über eine etwaig anfallende Vergütung zu informieren.
Erbrecht-Aktuell
- Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023
- Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften
- Spanien: Neue „befristete“ Solidaritätssteuer auf große Vermögen
- DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
- EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
- EuGH: Niedrigerer Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht verletzt kein Unionsrecht
- Kanaren: Besondere Vergünstigungen für Geschädigte des Vulkanausbruchs auf La Palma
- Spanien: Reform des Gesetzes über die gemeindliche Wertzuwachssteuer
- Spanien: Gemeindliche Wertzuwachssteuer verletzt spanische Verfassung und ist nichtig
- Spanien: Änderung der Besteuerung bei Übertragung durch Erbvertrag ab 2022
- Spanien: Kataster-Referenzwert ab 2022 für die spanische Erbschaftsteuer maßgebend
- TS: Keine Schenkungsteuer bei Einbringung von Vorbehaltsgut in das eheliche Gesamtgut
- TSJ Balearen: Keine Vermögensteuer für Nicht-Residente bei Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaft
- OLG Düsseldorf: Keine Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts bei überwiegendem Aufenthalt in Spanien
- Erbschaftssteuer Kanaren 2021
- Spanische Erbschaftsteuer: Einführung eines "Kataster-Referenzwertes" könnte zu Erhöhung der Steuer führen
- LfSt Bayern zur Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen und fiktivem Zugewinnausgleichsanspruch bei beschränkter Steuerpflicht
- TS zur 3 % Pauschale für persönliche Gegenstände und Inventar bei der spanischen Erbschaftsteuer
- DGT: Maßgebliches autonomes Recht (Schenkungssteuer) bei Schenkung von Kontoguthaben in Spanien
- Erbschaftssteuer Kanaren 2020 - Abschaffung des 99,9 %-Abzugs von der Steuerschuld
- DGT: Maßgebliches autonomes Recht (Schenkungssteuer) bei Schenkung von Anteilen an einer spanischen GmbH
- Erbschaftssteuer Kanaren 2020 - Abschaffung des 99,9 % Abzugs von der Steuerschuld?
- DGRN zur anwendbaren Erbrecht bei einem Erblasser mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt auf Ibiza
- DGT zur Maßgeblichkeit des nach dem deutschen Bewertungsgesetz festgestellten Wertes für spanische Steuerzwecke
- EuGüVO und EuPartVO seit 29. Januar 2019 anzuwenden
- Erbschaftsteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma) 2019
- Neue EU-Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr von Barmitteln in die EU
- TS: Benachteiligung von Personen in einem Drittstaat bei der spanischen Erbschaftsteuer
- EuGH zu Vindikationslegat betreffend Grundvermögen in einem Mitgliedsstaat, das nur das Damnationslegat kennt
- Stand automatischer Informationsaustausch mit Banken in Spanien 2017
- TS zum anwendbaren Erbrecht beim Pflichtteil des Ehegatten
- Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016
- Erbschaftsteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016
- Kanaren: Reform der Bestimmungen der autonomen Region zur Erbschaftsteuer
Publikationen
- Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)
- Spanisches Erbrecht - Einführung
- Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
- Berichtigung von notariellen Urkunden in Spanien
- Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
- Spanische Schenkungssteuer
- Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Schenkungssteuer Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer
- Erbschaftssteuer bei Vermögen in Spanien 2022, 2023 und 2024 - FAQ
- Grundbuch in Spanien - FAQ
- Erbschaft Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Besteuerung der Zuwendung von Vermögen in Spanien an gemeinnützige Stiftung oder andere Körperschaft
- Plusvalía - die gemeindliche Wertzuwachssteuer
- ZEV Länderbericht Spanien: Keine gemeindliche Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- ZEV Länderbericht Spanien: Neues zur Erbschaftsteuer und zur gemeindlichen Wertzuwachsteuer
- Schenkung einer Immobilie in Spanien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Internationale Zuständigkeit in deutsch-spanischen Erbsachen
- ZEV Länderbericht Spanien: Regierung stimmt Einführung eines Kataster-Referenzwertes zu
- Eintragung des Ehegatten im Grundbuch in Spanien
- Ehegüterstand nach spanischem Recht - Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsgemeinschaft
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Testamentseröffnung und Verwahrung des Testaments in Spanien
- Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
- Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
- Ersatzerbschaft nach spanischem Recht
- Todesfall in Spanien - erste Schritte
- ZEV Länderbericht Spanien: Neues zur Erbschaftsteuer
- ZEV Länderbericht Spanien: Zulässigkeit der Errichtung eines „Seuchentestaments“ während des Alarmzustands?
- Testament in Spanien - deutsches oder spanisches Testament?
- Schenkungen unter Lebenden im spanischen Zivilrecht
- ZEV Länderbericht Spanien: Änderung der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den Kanaren sowie in Kastilien und León
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- ZEV Länderbericht Spanien: Neue Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- Erbschaftssteuer in Spanien: Übersicht besondere Vergünstigungen nach dem Recht der Autonomen Gemeinschaften
- ZEV Länderbericht Spanien: Unzulässige Benachteiligung von außerhalb der EU/EWR ansässigen Personen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erbenhaftung im spanischen Erbrecht
- Spanische Erbschaftsteuer: Anwendbarkeit der besonderen Regeln der autonomen Gemeinschaften
- Patientenverfügung im Recht der Kanaren (Gran Canaria, La Palma, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura)
- Wirksamkeit eines Berliner Testaments in Spanien
- ZEV Länderbericht Spanien: Verfassungsgericht beanstandet Plusvalía Municipal
- ErbR - Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-spanischen Erbfall nach der EU-ErbVO
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Buch: Internationales Erbrecht Spanien
- Konto in Spanien im Erbfall
- Vorsorgevollmacht in Spanien
- Patientenverfügung in Spanien