WF Rechtsanwalt Teneriffa   Calle Obispo Rey redondo nº 13,E-38201 San Cristóbal de La Laguna    teneriffaDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com +34 922 985739
  • De
  • Es
WF Logo
  • Startseite
  • Neuigkeiten
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Publikationen
  • Vergütung
  • Kontakt
Empfehlen
Drucken

DBA-ESt-Spanien

Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ESt-Spanien) geschlossen. Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.  Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften. 

 

Publikationen zum Thema

  • Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
  • Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
  • Spanische Vermögenssteuer
  • Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer

News zum Thema

  • TSJ Balearen: Keine Vermögensteuer für Nicht-Residente bei Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaft

zum Glossar

Neuigkeiten

03.10.2025 Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

02.07.2025 Madrid: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

18.12.2024 BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie

Alle Neuigkeiten
© WF Rechtsanwalt Teneriffa 2025
ImpressumKontaktDatenschutzSitemap

Zustimmung zum Laden externer Inhalte / Cookies

Google Maps aktivieren, damit Google Karten geladen werden können.

» zur Datenschutzseite