Doppelbesteuerungsabkommen (Convenio para evitar la doble imposición)

Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (Convenio para evitar la doble imposición) - kurz DBA-ESt-Spanien - abgeschlossen. Dieses kann hier abgerufen werden. Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.  Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften. 

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