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Nießbrauch (usufructo)

Der Nießbrauch (usufructo) ist gemäß Art. 467 CC das Recht, die Früchte fremden Vermögens unter Erhalt der Substanz zu ziehen. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht.

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