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Notar (notario)

Spanische Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes (functionario), die berechtigt sind Verträgen und andere Dokumenten öffentlichen Glauben zu geben, Art. 1 des Ley del Notariado de 28 de mayo de 1862.  Sie erstellen z.B. Urkunden im Bereich des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts, Eherechts und Erbrechts. Von ihrer Befähigung stehen sie deutschen Notaren gleich. Allerdings sind ihre Pflichten nicht identisch mit denen deutscher Notare. So trifft sie insbesondere keine umfassende Aufklärungspflicht. 

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