Schenkung unter Lebenden (donación inter vivos)

Eine Schenkung (donación) kann nach spanischem Recht unter Lebenden (donación inter vivos) oder auf den Tod (donación mortis causa) erfolgen. Ist Gegenstand einer Schenkung unter Lebenden ein unbeweglicher Gegenstand ist ein notarieller Schenkungsvertrag (Escritura de donación) erforderlich.