Spanische Erbschaftsteuer (impuesto sobre sucesiones)
Die spanische Erbschaftssteuer ist im spanischen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) und der Durchführungsverordnung hierzu geregelt. Sie wird in ganz Spanien erhoben. Eine Ausnahme gilt für das Baskenland und Navarra, welche eigene Erbschaftssteuergesetze haben. Sie ist eine Erbschaftsteuer, d.h. sie besteuert den Erwerb einer Person und nicht den ungeteilten Nachlass. Folglich ist der Erwerber (z.B. Erbe) steuerpflichtig.
Publikationen zum Thema
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- Anwendbares Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
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- Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
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