Vergütung
In der Regel empfiehlt sich zunächst eine Erstberatung. Diese gibt Ihnen Gelegenheit uns kennen zu lernen und auf der Grundlage des Gesprächs über eine weitergehende Beauftragung zu entscheiden. Für eine ausführliche erste Beratung (bis zu einer Stunde) ohne schriftliche Stellungnahme oder Zusammenfassung berechnen wir EURO 190,-- zzgl. Umsatzsteuer. Aufgrund unserer Spezialisierung werden wir dabei oft bereits im Rahmen der Erstberatung eine weit bessere Einschätzung der Rechtslage geben können als andere Anwälte. Wir bieten Ihnen außerdem gerne an, zur Vorbereitung der Erstberatung die wichtigsten Unterlagen zu sichten, ohne dass hierdurch eine erhöhte Vergütung anfällt.
Bei weitergehender Beratung oder Vertretung rechnen wir im Grundsatz nach den Richtlinien der örtlichen Anwaltskammer ab. Sofern Leistungen auf Veranlassung unserer Mandantschaft in Deutschland erbracht werden, deutsche Rechtsanwälte die Angelegenheit bearbeiten oder aus sonst einem Grund der Schwerpunkt der Tätigkeit in Deutschland liegt, kommt allerdings auch eine Abrechnung Abrechnung nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Betracht. Sie können uns aber auch gerne jederzeit hierauf ansprechen.
Bei Eignung der Sache bieten wir aber auch Vergütungsvereinbarungen an. Nachdem wir uns im Rahmen der Erstberatung mit Ihrem Fall vertraut gemacht haben, finden wir für Sie ein passendes Vergütungsmodell. Wenn der Umfang der Sache nicht absehbar ist, kommt eine Zeitvergütung in Betracht. Der Stundensatz ist dabei von der Qualifikation und Erfahrung des Beraters und der Bedeutung der Sache abhängig. Wenn wir den Umfang der erforderlichen Leistungen abschätzbar ist, vereinbaren wir auch Pauschalen. Da in aller Regel bei Beauftragung der Aufwand für den Anwalt nicht abschätzbar ist, ist dies die Ausnahme und in jedem Fall ist ein "Sicherheitsaufschlag" erforderlich.