Beratung in deutscher Sprache rund um die Immobilien auf Teneriffa

Die Kanzlei berät umfassend rund um das Thema "Immobilie auf Teneriffa". Dabei berücksichtigen wir immer die Gesamtsituation unserer Mandanten, d.h. alle Gesichtspunkte (Steuern, Erbrecht, Ehegüterrecht) im Heimatstaat und auf Teneriffa. 

Nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses auf Teneriffa

Nach dem Tod werden wir umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Klärung des anwendbaren Rechts und gerichtlichen Zuständigkeit,
  • gerichtliche Feststellung der Erben auf Teneriffa, 
  • Annahme der Erbschaft auf Teneriffa,
  • Erbteilung und Zuweisung des Eigentums auf Teneriffa,
  • Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer gegenüber den Behörden der Kanaren oder des Zentralfinanzamtes in Madrid,
  • Erklärung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer,
  • Umschreibung und Eintragung der Erben als Eigentümer im Eigentumsregister. 

Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß auf Teneriffa

Manchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Prüfung, ob deutsches, gemein-spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte,
  • Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtum),
  • Klage auf deutschen Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht bzw. Herabsetzung,
  • Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Spanien (z.B. Nachlassverzeichnis, Entlassung, Auskunft, Rechenschaft, Schadenersatz),
  • Entlassung des Testamentsvollstreckers und
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).

Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Festsetzung der spanischen Erbschaftsteuer

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die steuerlichen Erledigungen im Zusammenhang mit einem deutsch-spanischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Klärung des zuständigen Finanzamtes (Madrid oder Kanaren),
  • Steuerliche Bewertung der Nachlassgegenstände,
  • Vorberechnung der anfallenden Steuer,
  • Beratung zur Reduktion durch Ausschlagung,
  • die Vorbereitung der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer (Selbstveranlagung oder Mitteilung der Grundlagen der Festsetzung),
  • Vertretung im Wertfestsetzungsverfahren,
  • die Beschaffung einer Steuernummer (NIE),
  • Antrag auf Anrechnung deutscher Erbschaftsteuer auf die spanische Erbschaftsteuer,
  • Einspruch gegen (Nach-) Festsetzung und Klage beim Finanzgericht sowie
  • Antrag auf Erstattung zuviel bezahlter Erbschaftsteuer. 

Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
  • Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
  • Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
  • Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung

Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien 

Wir beraten Sie gerne beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Spanien; unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Abwicklung rechtssicherer Kauf einer Immobilie auf Teneriffa (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung
  • Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder ausländisches Gesellschaft (z.B. GmbH, Anstalt),
  • Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer),
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen über Immobilien in Spanien,
  • Außergerichtilche und gerichtliche Durchsetzung des Beurkundungsanspruchs bei Erwerb mittels privatschriftlichen Kaufvertrag,
  • Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien,
  • Beratung beim Verkauf von Immobilien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
  • Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen),
  • Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens),
  • Steuerliche Beratung beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen).

Spanisches Steuerrecht

Wir beraten Rund um die Spanien Immobilien im Steuerecht („Spanisches Steuerrecht“), insbesondere Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer. Unserer besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Erbschafts- und Schenkungsteuern. 

Standardsituationen sind dabei

  • Beratung bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer 
  • Gutachten 
  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Stundungsanträge
  • Ratenzahlungsanträge
  • Steuererklärung
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Verjährung der Erbschaftsteuer
  • Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern
  • Verteidigung gegen Säumnis- und Verspätungszuschläge

Deutsch-spanisches Familienrecht 

Frau Rechtsanwältin Garcia Dorta berät internationalen Familien bei allen Fragen des Familienrechts. Zu ihren Leistungen im Familienrecht gehört z.B.

  • Gerichtliche und außergerichtliche Sorgerechtsstreitigkeiten,
  • Unterhaltsstreitigkeiten,
  • Scheidungen und Trennungen in Spanien,
  • Eheverträge einschließlich Vereinbarungen über den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft)
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften und registrierte Lebenspartnerschaften und
  • Mediation in Familiensachen.

Seniorenrecht

Wir beraten in allen mit dem Älterwerden in Verbindung stehenden Fragen, z.B

  • Patientenverfügungen (Entwurf, Durchsetzung gegenüber Ärzten),
  • Vorsorgevollmachten (Entwurf, Abwehr von Missbrauch, Widerruf),
  • Rechtsberatung bei der Strukturierung des Vermögens im Alter,
  • Übergabeverträge (Schenkungen, Übergabe gegen Geldrente, etc.) und
  • Betreuung (Abwehr oder Antragstellung).

Unsere Mandanten

Unsere Beratungsleistungen werden von Mandanten auf den ganzen Teneriffa in Anspruch genommen. Mandanten kommen aus allen Gemeinden von Teneriffa: Adeje, Granadilla de Abona, Puerto de la Cruz, Arafo Guía de Isora, San Cristóbal de La Laguna, San Juan de la Rambla,  Arona, Icod de los Vinos, San Miguel de Abona, Buenavista del Norte, La Guancha, Santa Cruz de Tenerife, Candelaria, La Matanza de Acentejo, Santa Úrsula, El Rosario, La Orotava, Santiago del Teide, El Sauzal, La Victoria de Acentejo, Tacoronte, El Tanque, Los Realejos, Tegueste, Fasnia, Los Silos, Vilaflor, Garachico.

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Natürlich können Sie uns auch anrufen. Ansprechpartner finden Sie unter Rechtsanwälte. Selbstverständlich werden Sie auch bei Anruf versuchen vorab über eine etwaig anfallende Vergütung zu informieren. 

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