Der US-amerikanische Trust als Mittel der US-Nachlassplanung

In den USA werden Trust oft anstelle oder zusätzlich zu einem Testament für die Nachlassplanung und Nachlassregelung genutzt. Der Beitrag erläutert einführend die Gründe für die Verwendung US-amerikanischer Trusts, die Ausgestaltung und die rechtliche Wirkungen.

Einführung

Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben kein einheitliches Trust-Recht. Vielmehr haben alle 50 US-Bundesstaaten ihr eigenes Trust-Recht. Diese Darstellung zeigt die grundlegenden Prinzipien auf, die dem Recht aller US-Bundesstaaten gemein sind. Wie einleitend erwähnt, haben alle 50 US-Bundesstaaten ihr eigenes Trust-Recht an. Diese Darstellung zeigt die grundlegenden Prinzipien auf und orientiert sich dabei am Uniform Trust Code.

Hinweis: Für die US-Bundesstaaten FloridaKalifornien und New York verweisen wir auf unsere besonderen Darstellungen. 

Die Darstellung konzentriert sich dabei auf den Trust als Mittel zur Nachlassplanung (estate planning) in den USA, in der er oft anstelle oder ergänzend zum Testament errichtet wird (sog. Testamentsersatzgeschäft). Im letzten Abschnitt werden dann Hinweise auf weiterführende Beiträge zum US-amerikanischen Trust bezüglich Deutschlands verlinkt. 

Gründe für die Errichtung eines US-amerikanischen Trusts

Mit der Errichtung eines US-amerikanischen Trusts können unterschiedliche Zwecke verfolgt werden, z.B.

  • die Vermeidung eines förmlichen probate-administration Verfahrens,
  • der Schutz von minderjährigen Begünstigten (child protection trust),
  • Verstetigung des Familienvermögens (family trust),
  • steuerliche Vorteile,
  • Vorsorge für den Betreuungsfall oder Geschäftsunfähigkeit oder
  • Sicherung des Vermögens des (verschuldeten) Begünstigten gegen den Zugriff der Gläubiger des Begünstigten (asset Protection).

Grundstruktur eines US-amerikanischen Trusts

Der US-amerikanische Trust wird durch eine 3-Personen-Struktur gekennzeichnet: 

  • Der Errichter (grantor, auch als settlor, creator oder trustor bezeichnet) überträgt Bestandteile seines Vermögens auf
  • den Treuhänder (trustee), der diese Vermögensgegenstände (trust assets, trust property) zugunsten eines
  • Begünstigten (beneficiary) oder mehrerer Begünstigter treuhänderisch für einen bestimmten Zweck verwaltet.

Der Treuhänder hat im Außenverhältnis alle Rechte (legal title) am Vermögen des Trusts. Allerdings darf der Treuhänder dieses Recht nur im Rahmen seiner Befugnisse, Aufgaben und Pflichten ausüben.

Errichtung eines US-amerikanischen Trusts

Nachfolgend wird nur die Errichtung eines ausdrücklichen Trusts (express trust) dargestellt. 

Art und Weise der Errichtung

Der Trust kann nach dem Recht der USA durch folgende Rechtshandlungen gegründet werden:

  • Übertragung von Vermögen auf eine andere Person als Treuhänder während der Lebenszeit des Erblassers (living trust, inter vivos trust); 
  • durch Verfügung, welche auf den Tod wirksam wird (testamentary trust);
  • Erklärung durch den Eigentümer eines Vermögensgegenstands, dass er den bezeichneten Gegenstand als Treuhänder hält;
  • durch die Ausübung eines Bestimmungsrechts (Power of Appointment) zu Gunsten eines Treuhänders. 

Materielle Voraussetzungen der Wirksamkeit

Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines US-amerikanischen Trusts sind zunächst, dass 

  • der Errichter geschäftsfähig ist und den Willen einen Trust zu errichten erklärt hat,
  • der Trust (mindestens) einen bestimmten oder bestimmbaren Begünstigten hat,
  • den Treuhänder bestimmte Pflichten treffen und
  • nicht die gleiche Person alleiniger Treuhänder und Begünstigter ist.

Zulässig ist es, dass der Errichter zu seinen Lebzeiten alleiniger Treuhänder und Begünstigter ist, solange es mindestens einen Ersatz-Begünstigten (auf seinen Tod) gibt.

Formale Voraussetzungen der Wirksamkeit eines US-amerikanischen Trusts

Die formalen Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines US-amerikanischen Trusts unterscheiden sich danach, wie der Trust errichtet wird:

  • Ein durch Testament errichteter Trust (testamentary trust) muss durch Testament unter Wahrung der Testamentsform) errichtet werden;
  • Ein zu Lebzeiten des Errichters errichteter Trust (living trust) wird durch schriftliche Erklärung (declaration of trust) oder eine Vereinbarung (trust agreement) errichtet.

Verallgemeinernd wird auch von einem Trust-Dokument (trust document) gesprochen. 

Die Wahrung der Testamentsform ist nur in wenigen US-Bundesstaaten (z.B. Florida im Hinblick auf die Folgen des Todes) Voraussetzung der Wirksamkeit. 

Auch eine Beglaubigung der Unterschrift des Errichters ist in den meisten Fällen keine Wirksamkeitsvoraussetzung. In der Praxis wird die Unterschrift des Errichters aber meist auch von einem US-Notar (notary public) beglaubigt.

Übertragung von Vermögen auf den US-amerikanischen Trust

Weitere Voraussetzung für die Rechtswirkungen eines US-amerikanischen Trusts ist die Übertragung von Vermögen auf den Trust. 

Auf einen unter Lebenden errichteten Trust (living trust) wird allerdings oft (zunächst) nur ein symbolischer Betrag, z.B. 10 USD, übertragen. Die Ausstattung eines solchen nicht ausgestatteten Trusts (unfunded trust) erfolgt in solchen Fällen entweder im (unmittelbaren) Anschluss durch gesondertes Rechtsgeschäft (z.B. quitclaim deed) oder Vereinbarung mit einer Bank) oder auf den Tod des Errichters durch Testament (pour-over Will).

Gemeinschaftlicher Trust und Einzel-Trust 

Es kann eine Person alleine oder mit einer anderen (oder mehreren Personen) einen US-amerikanischen Trust errichten.

Der Trust, der von einer Person errichtet wird, wird als Einzel-Trust (individual trust) bezeichnet.

Wenn mehrere Personen einen Trust errichten, wird dieser als gemeinschaftlicher Trust (joint trust) bezeichnet. Solche gemeinschaftlichen Trusts werden (insbesondere in Community-Property-Staaten) oft für die Regelung der Rechtsnachfolge von Todes wegen zweier Ehegatten verwendet.

Unter-Trusts

Oftmals sind bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses Unter-Trusts (sub-trusts) zu errichten.  So sind bei einem gemeinschaftlichen Trust (joint trust) von Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden - nach einer Abwicklungsphase - oft zwei oder Unter-Trusts (sub-trusts) zu errichten. Diese werden - je nach Ausgestaltung - oft als  “survivor’s trust”, “decedent's trust”, “marital trust”, “bypass trust” bezeichnet. Welcher Teil des Trust-Vermögens aus welchen Unter-Trust zu verteilen ist, hängt von der Ausgestaltung des Trust-Dokuments ab. In Community-Property-Staaten (z.B. Kalifornien) gehen typischerweise das Vorbehaltsgut (separate property) des Erstversterbenden und dessen Anteil am Gesamtgut (community property) auf den ”decedent's trust" oder “marital trust"  über, während das Vorbehaltsgut und der Anteil am Gesamtgut des Überlebenden auf den survivor's Trust übergehen. 

Inhaltliche Regelungen im Trust-Dokument 

Die Regelungen eines Trusts sind sehr unterschiedlich. Typischerweise enthalten Trust-Dokumente Bestimmungen zum Vorbehalt von Rechten (retained rights), zu den Begünstigten und Modalitäten der Begünstigung und den Aufgaben, Pflichten und Befugnissen (powers) des Treuhänders. 

Vorbehalt von Rechten am Trust-Vermögen

Er kann insbesondere bestimmen, welche Rechte er sich vorbehält. Er kann z.B. bestimmen, dass er sich das Recht vorbehält

  • den Trust zu widerrufen (right to revoke),
  • die Bestimmungen des Trusts zu ändern (right to amend and restate) und/oder
  • den Trust aufzulösen und das Vermögen wieder zu vereinnahmen. 

Hinweis: Wenn sich der Errichter bestimmte Rechte vorbehält, wird das Vermögen des Trusts für Zwecke der US-Einkommensteuer dem Errichter zugerechnet (grantor trust). 

Auf den Tod des Errichters (oder aller Errichter) wird ein widerruflicher Trust (revocable trust) unwiderruflich (irrevocable). 

Begünstigte und Modalitäten der Begünstigung

Auch die Begünstigung kann er weitgehend frei ausgestalten. So kann z.B. dem Treuhänder aufgegeben werden, dass er dem Begünstigten

  • einen monatlichen Betrag,
  • alle Einkünfte (income) und/oder
  • den Vermögensstamm (principal, capital) in einem Betrag oder in Raten (bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen) auszuzahlen.

Die Treuhänder können verpflichtet sein, solche Auszahlungen (distributions) an die Begünstigten zu tätigen , oder solche Auszahlungen können in ihrem Ermessen sein (discretionary trust). Das Ermessen des Trustees kann dabei völlig frei sein oder in gewissem Umfang durch Richtlinien (standards) beschränkt sein. Üblich sind z.B. Klauseln, wonach der Treuhänder (z.B. der überlebende Ehegatte) in seinem (freien) Ermessen für Gesundheit, Ausbildung, Unterhalt und Unterstützung ("health, education, maintenance and support") Zahlungen aus dem Nachlass an bestimmte Personen (z.B. überlebender Ehegatte oder andere Familienangehörige) leisten kann (sog. ascertainable standard oder HEMS-Standard).

Es kann auch angeordnet werden, dass der Begünstigte zunächst eine Person und nach ihrem Tod eine andere Person sein soll. So erhält z.B. der überlebende Ehegatte oftmals zunächst das Einkommen des Trusts (und Zahlungen aus dem Vermögensstamm) und auf seinen Tod fällt das Restvermögen an Dritte, z.B. die Kinder (QTIP Trust). Ist der überlebende Ehegatte ein Ausländer, wird oftmals der Übergang auf einen QDOT/QDT angeordnet oder erlaubt. 

Der Errichter kann auch den Zugriff der Begünstigungen bewusst einschränken, um den Zugriff von Gläubigern des Begünstigten zu verhindern. So wird bei einem verschuldeten Begünstigten oftmals auch ein spendthrift trust angeordnet. 

Es kann bestimmt werden, dass zunächst eine (oder mehrere) Personen begünstigt sein sollen und zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. Tod des Begünstigten) eine andere Person Ausschüttungen erhält oder ihr das verbleibende Vermögen vollständig anfällt (residuary beneficiary). 

Person, Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Treuhänders

Wer Treuhänder sein soll und welche Aufgaben, Befugnisse und Pflichten er hat, wird im Grundsatz durch das Trust-Dokument bestimmt (Lücken werden durch Gesetze und das common law ausgefüllt). 

Allerdings gibt es auch zwingendes Recht. Hierzu gehört die Pflicht des Treuhänders

  • das Vermögen des Trusts für die Begünstigten treuhänderisch zu verwalten;
  • das Bestimmungen des Trust-Dokuments zu beachten;
  • die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten (reasonable care, skill and caution);
  • Begünstigten angemessen über die Trust-Verwaltung zu informieren und auf begründete Anfrage angemessene Auskunft zu erteilen.

Auflösung und Änderung eines US-amerikanischen Trusts

Ein US-amerikanischer Trust endet durch

  • Zeitablauf,
  • Erreichung des bestimmten Zwecks,
  • Unmöglichkeit der Erreichung des Zwecks,
  • Unwirksamkeit wegen Ungesetzlichkeit,
  • Anordnung des Gerichts in den vom Gesetz bestimmten Fällen oder
  • im Fall eines widerruflichen Trusts: durch Widerruf.

Nach dem Ende des Trusts behält der Trustee das Recht, die zur Auflösung des Trusts erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Ein Trust kann auch unter bestimmten Voraussetzungen durch die Beteiligten durch Vereinbarung ohne Mitwirkung des Gerichts (non-judicial settlement agreement) oder unter Mitwirkung des Gerichts (judicial settlement agreement) geändert werden.

Der US-amerikanische Trust und Vermögen in Deutschland

Bisweilen kommt es vor, dass mittels eines US-amerikanischen Trusts auch Vermögen in Deutschland übergehen soll, z.B. weil das US-amerikanische Testament nicht auf die USA beschränkt ist und betreffend die Verteilung auf einen US-amerikanischen Trust verweist. Nach Auffassung der Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur kann an Vermögen in Deutschland aber kein Trust bestehen; d.h. allerdings nicht, dass der Trust in diesem Fall ohne Rechtsfolgen ist. Vielmehr ist der Trust in das deutsche Rechtsinstitut umzudeuten, welches dem Trust am nächsten kommt. Vertiefend verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust bei Bezügen zu Deutschland – Anerkennung, Nachlassverfahren, Pflichtteil.

Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer

Ausschüttungen aus einem US-amerikanischen Trust an einen Begünstigten in Deutschland können - je nach Ausgestaltung des Trusts  - der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer unterfallen. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer.

Der US-amerikanische-Trust und deutsche Einkommensteuer

Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts, der eine Vermögensmasse ausländischen Rechts ist, fließen nicht dem Begünstigten, sondern der Vermögensmasse zu; diese wird also für Einkommensteuerzwecke als Besteuerungssubjekt angesehen. Allerdings können Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts, der eine Familien-Vermögensmasse ist, nach § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung) anteilig den Einkünften des Begünstigten bei der deutschen Einkommensteuer zuzurechnen sein oder die Ausschüttungen können (möglicherweise neben Schenkungsteuer) auch Einkommensteuer auslösen. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts

Glossar: Familien-Vermögensmasse, Zurechnungsbesteuerung, Bestimmungsrecht (Power of Appointment), ascertainable standard, HEMS-Standard, QDOT, QDT 

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