Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida ist in CHAPTER 732, Part I der Florida Statutes (Fla.Stat.) geregelt.
Nicht zu verwechseln ist die gesetzliche Erbfolge mit dem Pflichtteil und den gesetzlichen Rechten des Ehegatten. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Pflichtteil und gesetzliche Rechte des Ehegatten und der Kinder in Florida.
Anwendbares Recht betreffend die gesetzliche Erbfolge
Sicht der Gerichte von Florida
Betreffend die gesetzliche Erbfolge gilt der Grundsatz der Nachlassspaltung, d.h.
- im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) ist das Recht des letzten Domizils (domicile) des Erblassers anzuwenden und
- im Hinblick auf das unbewegliche Vermögen (immovables) ist das Belegenheitsrecht (lex rei sitae) anzuwenden.
Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag „Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall“.
Deutsche Sicht
Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 bestimmt sich das im Hinblick auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO, wozu auch die Regeln der gesetzlichen Erbfolge gehören, nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Danach kommt es im Grundsatz auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Eine Ausnahme für unbewegliches Vermögen (immovables) in den USA gibt es – aus der Sicht Deutschlands – nicht mehr. Da aus US-Sicht im Hinblick auf Immobilien in den USA immer US-Erbrecht anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping. Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.
Eintritt der gesetzlichen Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt im Hinblick auf den Anteil des Nachlasses (estate) ein, über welchen nicht wirksam verfügt wurde, Fla.Stat. § 732.101. Vermögensgegenstände, die außerhalb des Nachlasses übergehen, folgen daher anderen Regeln. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA.
Gesetzliche Erben und ihre Anteile
Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Verwandten.
Gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Der überlebende Ehegatte hat einen Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Zum Nachweis einer gültigen Ehe ist eine Eheurkunde (marriage license) vorzulegen. Eine deutsche Heiratsurkunde genügt (jedenfalls mit einer Apostille) als Nachweis der Eheschließung.
Kann eine Eheurkunde nicht vorgelegt werden, kann die Eheschließung durch einen Eid von zwei Trauzeugen erbracht werden.
Eine Gewohnheitsehe (common law marriage) konnte in Florida bis 1968 eingegangen werden (hierzu musste das Paar den Willen zu heiraten haben, zusammen leben und sich als Eheleute verstehen). Gewohnheiten nach dem Recht eines anderen US-Bundesstaates oder nicht US-Staaten werden in Florida anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Staates wirksam sind.
Endet die Ehe durch Scheidung, gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Vor Rechtskraft des Scheidungsurteils bleibt es aber beim gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten. Eine Trennung, gleich von welcher Länge, ist für das gesetzliche Erbrecht nicht erheblich.
Hat der Erblasser keine Abkömmlinge, so erbt nach Fla. Stat. § 732.102(1) der überlebende Ehegatte allein.
Gibt es Abkömmlinge, welche auch Abkömmlinge des überlebenden Ehegatten sind, erhält der überlebende Ehegatte vorab USD 60.000,--, siehe Fla. Stat. §732.102(2). Darüber hinaus erhält der überlebende Ehegatte ½ des Restbetrags.
Gibt es Abkömmlinge des Erblassers, von denen zumindest eines nicht von dem überlebenden Ehegatten abstammt, erhält der überlebende Ehegatte ½ des Nachlasses und der Rest wird zwischen den Abkömmlingen verteilt (Erben nach Stämmen).
Gesetzliches Erbrecht der anderen Erben
Der Erbteil, den nicht der überlebende Ehegatte erhält, geht auf die direkten Abkömmlinge des Erblassers über.
Ein nichteheliches Kind ist immer das Kind seiner Mutter. Es ist auch ein erbberechtigter Abkömmling des Vaters, wenn
- die natürlichen Eltern an einer Ehezeremonie teilgenommen haben,
- die Vaterschaft des Vaters vor oder nach dem Tod des Vaters durch einen gerichtlichen Beschluss begründet wurde oder
- die Vaterschaft schriftlich anerkannt wurde.
Wenn es keine direkten Abkömmlinge gibt, geht der Anteil am Nachlass auf den Vater und die Mutter des Erblassers zu gleichen Teilen oder einen Überlebenden von ihnen über.
Gibt es keine der vorgehenden Personen, fällt der Anteil am Nachlass, der nicht dem Ehegatten gebührt, auf die Brüder und Schwestern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Gibt es auch keine Geschwister des Erblassers, wird der Nachlass zwischen den Verwandten väterlicherseits und den Verwandten mütterlicherseits geteilt. Dabei wird in folgender Reihenfolge geerbt:
- Großvater und Großmutter zu gleichen Teilen oder dem Überlebenden von ihnen.
- Sind keine Großeltern vorhanden, die Onkel und Tanten und deren Abkömmlinge.
- Gibt es keine Verwandten der mütterlichen Seite oder der väterlichen Seite, geht der Anteil auf die andere Seite über, wobei die obige Reihenfolge zu beachten ist.
Nachlassverfahren in Florida bei gesetzlicher Erbfolge
Im Erbfall kann beim zuständigen Nachlassgericht (probate court) die Testamentsbestätigung (probate) beantragt werden. Auf Antrag ist einer Person durch das zuständige Nachlassgericht außerdem ein Zeugnis zu erteilen, das den Nachlassabwickler (personal representative) ausweist. Die im Testament als Nachlassabwickler (executor) bestimmte Person, hat dabei vorrangig das Recht ein solches Zeugnis zu erhalten. Ergänzend wird auf den Beitrag Probate and Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat Florida – verwiesen.
Nachlassverfahren in Deutschland bei gesetzlicher Erbfolge nach dem Recht von Florida
Wenn der Erblasser Vermögen in Deutschland hinterlassen hat, wird oft ein Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt. Richtet sich die Erbfolge nach dem Recht von Florida, stellen sich oftmals besondere Rechtsfragen und es ist oft zweckmäßig einen auf das Recht von Florida spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen.
Herr Rechtsanwalt Frank hat als Autor des Länderberichts Florida in dem juristischen Standardwerk "Hausmann, Internationales Erbrecht" (ehemals: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann) besondere Expertise im Recht von Florida. Dies kann ein teures und zeitaufwendiges Gutachten zum ausländischen Recht vermeiden.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie unter Vertretung in Verfahren zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder deutschen Testamentsvollstreckerzeugnisses,
Glossar: Domizil (domicile); Heimstätte (homestead); Ausgenommenes Vermögen (exempt property); Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der EuErbVOy)
