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Unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal de contribuir)

Unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal) besteht bei der spanischen Erbschaftssteuer (impuesto sobre sucesiones), wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) in Spanien hatte (Artikel 6 Abs. 1 span. ErbStG). In diesem Fall unterliegt der gesamte Erwerb der spanischen Erbschaftsteuer. 

Publikationen zum Thema

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  • Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)
  • Erbschaftssteuer Mallorca - FAQ
  • Schenkungssteuer Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
  • Spanische Erbschaftssteuer - Einführung

News zum Thema

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  • Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023

zum Glossar

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03.10.2025 Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

02.07.2025 Madrid: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

18.12.2024 BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie

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