Mit Ley 7/2018, de 28 de diciembre, de Presupuestos Generales de la Comunidad Autónoma de Canarias para 2019 (BOC de 31 de diciembre de 2018) wurde für Erwerber der Steuerklasse III (Seitenverwandte, also Geschwister und deren Kinder) mit Wirkung für Erwerbe ab dem 01.01.2019 eine bonificación in Höhe von 99,9 % eingeführt. Ansonsten bleibt es bei den bestehenden Vergünstigungen nach dem Recht der Kanaren.
Wegen eine vertiefenden Darstellung des Recht der Kanaren verweisen wir auf die Beiträge zur Erbschaftssteuer auf den Kanaren und Schenkungssteuer auf den Kanaren.