Die Regierung der Kanarischen Inseln hat mit Gesetzesdekret 5/2023 vom 4. September die Regeln über die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer der Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma) geändert.
Für Erwerbe ab Inkrafttreten wird ein Abzug in Höhe von 99,9 % der Steuerschuld für folgende Personen gewährt:
- Im Falle des Erwerbs von Todes wegen (Erbschaftssteuer) für Steuerpflichtige den Steuerklassen I (Kind oder Kindeskind unter 21 Jahren, Steuerklasse II (Abkömmlinge über 21 Jahre, der Ehegatte, die Eltern, Adoptiveltern, Großeltern) und III (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten des Verstorbenen);
- Im Falle von Schenkungen oder anderen Übertragungen unter Lebenden für Steuerpflichtige der Gruppen I und II.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden die Steuervergünstigungen nur dann gewährt, wenn unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal de contribuir) besteht. Wir meinen allerdings, dass insoweit eine unzulässige Diskriminierung von Nicht-Residenten (no-residentes) vorliegt und auch von Nicht-Residenten die Steuervergünstigungen beansprucht werden können.
Das Dekret ist 6. September 2023 in Kraft getretenen.
Für vertiefende Informationen zum Thema verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)